In einem ersten Schritt werden die spezifischen Daten des Mandanten zur Ermittlung der CO2-Bilanz genutzt. Dies geschieht unter Berücksichtigung der vom deutschen Bundesumweltamt veröffentlichten statistischen Daten unter Einbezug individueller Merkmale des Steuerpflichtigen.
Im zweiten Schritt wird dem Mandanten eine steueroptimierte Kompensation des CO2-Überschusses vorgeschlagen. Die konkrete Kompensationsmaßnahme erfolgt in Kooperation mit gemeinnützigen Institutionen und in Absprache mit dem Mandanten.
Die methodische Grundlage für die Berechnung der CO2-Menge liefert unter anderem die Studie CO2-Bilanz des Bürgers. Die Berichte wurden im Rahmen eines Forschungs-projektes im Auftrag des Umweltbundesamtes FuE-Vorhaben Förderkennzeichen 206 42 110 erstellt.