Insolvenzsteuerrecht
Wir betreuen Gläubiger, Schuldner und Insolvenzberater kompetent im Bereich des Insolvenzsteuerrechts. Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit besteht in der Erstellung von Liquiditäts- und Anfechtungsgutachten sowie betriebswirtschaftlichen Fortführungsanalysen. Unserer langjährigen Erfahrung nach erfordert die steuerliche Bewältigung sowie ggf. die Abwicklung und Liquidation eines Unternehmens die Aufarbeitung, Vervollständigung und Kontrolle der bisherigen Buchhaltungs- und Erklärungspraxis. Daneben ergeben sich in einer Reihe von Konstellationen auch spezifische haftungsrechtliche und steuerstrafrechtliche Aspekte. Erst kürzlich hat der BGH in seinem Urteil vom 26.01.2017 – IX ZR 285/14 – die besonderen haftungsrechtlichen Anforderungen präzisiert und in Bezug auf den Berufsstand der Steuerberater massiv verschärft. Mehr als je zuvor gilt es daher, die Unternehmenskrise gerade auch als steuerrechtliche Herausforderung zu begreifen.