Kunst im Steuerrecht
„Kunst als Asset-Klasse“ hat sich in den letzten Jahren rasant entwickelt. Angetrieben von Anlagedruck und der Suche nach passgenauen Lösungen für privates Kapital rückten zunehmend auch verschiedene Kunstgattungen in den Fokus nicht nur passionierter Sammler. Dabei spielte eine nicht untergeordnete Rolle auch die besondere Behandlung von Kunst im Steuerrecht.
Mittlerweile einzigartige Chancen bieten sich, wenn Kunst gezielt und mit Augenmaß in die Gestaltung des individuellen Vermögensaufbaus einbezogen wird.
Kunstbezogene Regeln erstrecken sich über die gesamte Breite des deutschen (und internationalen) Steuerrechts: von der Umsatzsteuer über die Ertragsteuern bis hin zu Schenkungssteuer und Erbschaftsteuer reichen die Spezifika.
Die Faszination von Kunst strahlt damit auch ins Steuerrecht aus.
Wir beraten nationale und internationale Mandanten bei der steueroptimierten Anlage von Kunst. Im Zentrum stehen dabei oftmals die Akquisition als auch die Verwaltung privater Kunstsammlungen mit Blick auf die Generationenfolge. In den letzten Jahren tritt daneben verstärkt die betriebswirtschaftliche und steuerrechtliche Beratung opportunistisch handelnder Investoren.